Mietbedingungen Vereinshaus „Vogelpiepe“
Hier können Sie vorab in Ruhe lesen, was in unserem Mietvertrag steht. Sie müssen nichts ausfüllen. Den Vertrag mit Ihren Angaben bereitet unsere Vermietung nach Ihrer Anfrage vor.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Mieter muss volljährig sein und ist während der ganzen Feier anwesend (oder eine benannte volljährige Person).
- Drei Parkplätze stehen für die Dauer der Vermietung zur Verfügung.
- Strom, Wasser, Heizung (am Tag der Feier) und Müllabfuhr sind in der Kostenpauschale enthalten. Bezahlung nach Absprache mit der Vermietung.
- Absage kostenlos – bitte so früh wie möglich Bescheid geben.
- Feuerwerk und offenes Feuer (auch Himmelslaternen) sind strengstens untersagt.
- Wohngebiet und Zoo nebenan: Musik und Lärm so halten, dass sie draußen nicht stören. Nachtruhe einhalten.
- Feiern zum 18. Geburtstag nur, wenn die Eltern den Vertrag unterschreiben und die ganze Feier anwesend sind.
- Zerbrochene Gläser oder Geschirr: 1,50 Euro pro Stück. Verlust von Schlüsseln: 150 Euro.
- Das Vereinshaus wird sauber übergeben und ist gereinigt zurückzugeben.
Alle Paragraphen
Tippen Sie auf einen Abschnitt, um ihn aufzuklappen.
§ 1 Mietsache und Mietzeit
Der Verein überlässt dem Mieter das Vereinshaus „Vogelpiepe“, Kastanienstraße 18–19, 39124 Magdeburg, für den oben genannten Zeitraum und Anlass. Mitvermietet sind die Vereins- und Küchenräume sowie das vorhandene Geschirr.
Für die Dauer der Vermietung stehen drei Parkplätze zur Verfügung.
Der Mieter muss volljährig sein. Er selbst oder eine von ihm benannte volljährige Person ist während der gesamten Veranstaltung anwesend und Ansprechpartner für den Verein.
Eine Untervermietung an Dritte oder die Durchführung der Veranstaltung durch Dritte ist nicht gestattet.
§ 2 Kostenpauschale und Zahlung
Für die Nutzung wird die oben genannte Kostenpauschale erhoben. Damit sind die Kosten für Strom, Wasser, Heizung (am Tag der Feier) und Müllabfuhr abgegolten.
Die Bezahlung erfolgt nach Absprache mit der Vermietung.
Für zerbrochene Gläser oder zerbrochenes Geschirr werden 1,50 Euro pro Stück berechnet.
Sagt der Mieter ab, entstehen ihm keine Kosten. Bitte teilen Sie eine Absage der Vermietung so früh wie möglich mit.
§ 3 Nutzung der Räume
Die Mitnahme von Geschirr oder sonstigen Einrichtungsgegenständen ist verboten. Möbel und sonstige Gegenstände dürfen nur in den Innenräumen verwendet werden.
Die Fenster sind nur in ihrer Kippfunktion zu nutzen. Zum Schmücken sind nur die dafür vorgesehenen Haken an den Fenstern zu verwenden. Das Bekleben von Wänden, Decke und Einrichtungsgegenständen ist nicht erlaubt.
Für die Bereitstellung der Speisen ist ausschließlich der Buffetraum zu nutzen.
Ein eigenmächtiges Verstellen der Heizungsregelung ist nicht gestattet. Im Bedarfsfall ist die Vermietung zu informieren.
Die Nutzung der Schaukeln auf der Wiese ist ausnahmslos Kindern vorbehalten.
Bei der Fahrt zum und vom Vereinshaus ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Tore der Anlage sind nach dem Durchfahren wieder zu schließen. Die Gärten der Pächter dürfen nicht betreten werden.
Das Vereinshaus liegt mitten in einem Wohngebiet und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Zoo. Auf Anwohner und Tiere ist besondere Rücksicht zu nehmen: Musik und Lärm sind so zu halten, dass sie außerhalb des Vereinshauses nicht stören. Die Nachtruhezeiten sind einzuhalten.
Leergut (Flaschen und Gläser) ist in städtischen Glascontainern zu entsorgen.
Öffentliche Veranstaltungen, Eintrittsgelder sowie der Verkauf von Speisen und Getränken sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vereins erlaubt. Für erforderliche Genehmigungen und Anmeldungen (z. B. GEMA bei öffentlichen Veranstaltungen) ist der Mieter verantwortlich.
Der Charakter der Feier darf nicht rassistisch, nationalsozialistisch oder rechtsextrem sein. Entsprechendes Liedgut ist verboten.
Bei Feiern zum 18. Geburtstag unterschreiben die Eltern diesen Vertrag als Mieter und sind während der gesamten Feier anwesend.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
§ 4 Zur unbedingten Beachtung
Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art und offenes Feuer (auch Himmelslaternen) sind strengstens untersagt – schon wegen der Anwohner und der Tiere im benachbarten Zoo.
Rauchen ist im Bereich des Flüssiggastanks strikt verboten.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
§ 5 Sicherheit und Notfälle
Rettungswege, Notausgänge und Zufahrten – auch für Feuerwehr und Rettungsdienst – sind jederzeit freizuhalten. Fahrzeuge dürfen nur auf den zur Verfügung gestellten Parkplätzen abgestellt werden.
Im Notfall ist sofort der Notruf 112 zu wählen und anschließend die Vermietung zu informieren.
Der Verein ist Eigentümer des Vereinshauses. Er hat jederzeit – insbesondere in Notfällen – Zugang zum Vereinshaus und zur Anlage; der Mieter gewährt diesen Zugang.
§ 6 Schlüssel
Der Mieter erhält drei Schlüssel: Haupttor, kleines Gartentor sowie Haupt- und Nebeneingang des Vereinshauses. Die Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren und gegen Missbrauch zu schützen.
Bei Verlust des Schlüsselbundes oder einzelner Schlüssel werden 150 Euro fällig.
§ 7 Haftung und Brandschutz
Der Mieter haftet für alle Schäden am Vereinshaus, an der Einrichtung und an den Außenanlagen, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Gäste entstehen, und leistet Ersatz zum Wiederbeschaffungswert. Schäden sind der Vermietung unverzüglich zu melden.
Der Mieter stellt den Verein von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
Der Verein haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für mitgebrachte Waren und sonstige Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung.
Für die Einhaltung der brandschutztechnischen Bestimmungen ist der Mieter selbst voll verantwortlich.
§ 8 Rechte des Vereins
Der Verein kann das Mietverhältnis fristlos beenden, wenn das Vereinshaus vertragswidrig genutzt wird – insbesondere bei falschen Angaben zum Anlass, bei Verstößen gegen diesen Vertrag oder bei erheblichen Störungen der Nachbarschaft. Die Kostenpauschale wird in diesem Fall nicht erstattet.
Kann das Vereinshaus aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat, nicht genutzt werden (z. B. Schaden am Gebäude, behördliche Anordnung), kann der Verein vom Vertrag zurücktreten. Eine bereits gezahlte Kostenpauschale wird erstattet; weitere Ansprüche bestehen nicht.
Der Verein hat jederzeit ein Kontrollrecht und kann aus gegebenem Anlass von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Die Angaben des Mieters verwendet der Verein nur zur Abwicklung dieses Vertrags.
Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses Vertrags.
§ 10 Übergabe und Rückgabe
Das Vereinshaus wird in einem sauberen Zustand übergeben und ist vom Mieter gereinigt zurückzugeben.
Wird das Vereinshaus nicht ordnungsgemäß gereinigt zurückgegeben, kann der Verein die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen.