Die Mitgliederversammlung wird gemäß § 9 der Satzung des Vereins für
Sonnabend, den 22.03.2025 09:30 Uhr einberufen.
Die Mitgliederversammlung findet im Vereinshaus „VOGELPIEPE“ statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Vollversammlung
2. Geschäftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2024
3. Finanzbericht für das Jahr 2024
4. Bericht der Revisionskommission für das Jahr 2024
5. Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4
6. Beschluss über den Bericht der Revisionskommission für das Jahr 2024
7. Beschluss über Jahresabschluss und die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2024
8. Vorstellung Finanzplan 2025 und Diskussion
9. Beschluss Finanzplan 2025
10. Allgemeines / Vorschau 2025
11. Schlusswort
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung können in Übereinstimmung mit der Satzung bis vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.
Eine Teilnahme aller Mitglieder wird erwartet!
Bei Verhinderung sollte eine Entschuldigung selbstverständlich sein!
Werte Gartenfreunde,
um das Anstellen des Wassers in diesem Jahr reibungslos durchführen zu können,
sind alle Absperrventile in den Gärten bis zum 11.04.2025 zu schließen.
Der Zutritt zu den Parzellen 13, 56 und 89 ist wegen des Schließens der Haupt-
wasserhähne zu gewährleisten, bzw. von den Pächtern vorher selbst zu schließen.
Das Wasser wird bei entsprechender Witterung voraussichtlich
Ab !! 12.04.2019
angestellt.
Entsprechend der Beschlußfassung auf der Vollversammlung dürfen nur noch
Wasseruhren eingebaut werden, die folgende Kriterien erfüllen:
A: Neue Wasseruhren mit Analoganzeige
B : Wasseruhren mit gültigem Eichdatum (nicht älter als 6 Jahre !!!)
Ungültige Wasseruhren dürfen nicht eingebaut bzw. müssen bei Kontrolle wieder ausgebaut werden!!
Zur besseren Kontrolle sollten die Abdeckungen der Wasseranschlüsse geöffnet sein. Dadurch lassen sich einfacher undichte bzw. offene Stellen bei den Kontrollfahrten finden.
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Bedingungen wird entsprechend des
Beschlusses ein Betrag von 25 EURO erhoben.
Das Anstellen des Wassers ist abhängig von der Reparatur bekannter Schadstellen. Sollten diese nicht fristgemäß erledigt sein, ist ein Wasser anstellen nicht möglich.